Unterhaltsvorschuss / Unterhaltsheranziehung
Unterhaltsvorschuss
Was ist Unterhaltsvorschuss ?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Wer erhält Unterhaltsvorschuss ?
Ihr Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz, wenn Sie und Ihr Kind folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie leben mit Ihrem Kind in Deutschland,
Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet,
Ihr Kind lebt mit nur einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt,
Sie bekommen vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt.
Kinder, die im Ausland leben, haben nur in seltenen Ausnahmefälle Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Bei einem Kind von 12 bis 18 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) angewiesen oder
Sie erhalten SGB II-Leistungen und haben ohne Kindergeld ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich oder
Sie oder Ihr Kind erhalten SGB II-Leistungen und haben kein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich, aber durch die Gewährung von Unterhaltsvorschuss das Kind nicht mehr auf die Grundsicherungsleistungen angewiesen (Wegfall der Hilfebedürftigkeit).“
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2025 monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 227 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 299 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 394 Euro.