Denkmalliste
Eintragungsverfahren
In Gevelsberg sind über 100 bauliche Anlagen sowie 4 Bodendenkmäler und der Denkmalbereich "Elberfelder Straße/Altes Dorf" in die Denkmalliste eingetragen.
Erfüllt eine Sache die Kriterien eines Denkmals nach dem Denkmalschutzgesetz NW erfolgt die Eintragung in die Denkmalliste entweder durch die Stadt Gevelsberg oder auf Antrag des Eigentümers oder des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege. Die Denkmalliste wird bei der Unteren Denkmalbehörde geführt und steht jedermann zur Einsicht offen.
Am jährlich stattfindenden "Tag des offenen Denkmals" wird europaweit für den Denkmalschutz geworben.
Informationen dazu erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde.