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Aufstellerlaubnis

Erteilung von Aufstellerlaubnissen für Gewinnspielgeräte

Notwendige Unterlagen:
1. Schriftlicher, formloser Antrag mit folgenden Angaben:
a) Personalien Antragsteller/-in: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
b) bei juristischen Personen: Firmenname, Handelsregistereintragung, Hauptniederlassung
c) Anschrift der Betriebsstätte(n)
d) Voraussichtliche Anzahl der Aufstellorte
e) Betriebsart

2. gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich aktueller Handelsregisterauszug

3. Führungszeugnis des Antragstellers/der Antragstellerin (ist bei dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des Wohnortes zu beantragen)

4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers/der Antragstellerin (siehe Punkt 3)

5. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnortes

6. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnort zuständigen Finanzamtes

6. Bescheinigung des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts, dass kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht

7. Unterrichtungsnachweis der IHK

8. Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

Gebühr:
a) Gastwirt/-in in eigener Gaststätte: 800,00 €
b) gewerbl. Automatenaufsteller/in im Stadtgebiet: 1.800,00 €
c) gewerbl. Automatenaufsteller/in bundesweit: 3.600,00 €

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der obigen Dienstleistung ist der direkte (persönliche) Kontakt mit dem/der Ansprechpartner/Ansprechpartnerin erforderlich.

Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Die einmal erteilte Erlaubnis ist unbefristet gültig.