Abmeldung - Melderecht
Abmeldungen (Wegzüge) sind nur im Bürgerbüro vorzunehmen, sofern es sich um einen Wegzug in das Ausland handelt. Hierzu müssen Sie das Bürgerbüro vor der Ausreise persönlich aufsuchen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes.
Sofern Sie in eine andere Stadt innerhalb des Bundesgebietes verziehen, müssen Sie sich nicht im Bürgerbüro Gevelsberg abmelden. Lediglich eine Anmeldung in der Zuzugsgemeinde unter Vorlage eines Ausweisdokumentes ist erforderlich.
Die Abmeldung erfolgt auf elektronischem Wege per Datenaustausch zwischen den beteiligten Kommunen.
Hier erhalten Sie Informationen gem. Art. 13 der DSGVO hinsichtlich der Daten zu Meldepflichten.