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Abfall

Abfall ist nicht gleich Abfall. In Gevelsberg wird der Abfall sortiert, damit wertvolle Stoffe wiederverwertet werden können. Das Beste ist nach wie vor Müll zu vermeiden. Wenn das nicht geht, sollte man dazu beitragen, dass der Abfall noch weiter verwendet werden kann. Dazu ist es notwendig, den Abfall zu sortieren und die dafür vorgesehenen Tonnen oder Säcke zu benutzen.

Den Abfallkalender und das Straßenverzeichnis finden Sie im Bereich Dokumente auf der rechten Seite.


Die Möglichkeit, Ihren persönlichen Abfallkalender für Ihre Adresse zu erstellen und direkt als PDF oder Kalenderdatei herunterzuladen haben Sie hier.

Abfallbehälter

Änderungen von Anzahl oder Größe der Rest- sowie Bio-Abfallbehältern auf den jeweiligen Grundstücken können hier auf der Seite im Formular direkt online, oder bei den Technischen Betrieben beantragt werden.
Entsprechende Anträge können ausschließlich von den Grundstückseigentümern oder deren Bevollmächtigen gestellt werden. Bei Neubauobjekten wenden Sie sich bitte an das Steueramt:

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 164
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 221
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Buder

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 165
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 222
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Änderungen sind gebührenpflichig. Je Änderung und je Behälter wird eine
• Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € und eine
• Transportgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.


Weiter können beantragt werden:
Behälterschlösser, Leihcontainer, Befreiung von der Nutzung des Biobehälters, Anforderungen von Wiegeprotokollen.

Die Entsorgung des Abfalls erfolgt im 14-tägigen Rhythmus entsprechend der Termine.


Abfallbeseitigungsgebühren

Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten, die durch das Vorhalten und die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallbeseitigung entstehen, Benutzungsgebühren.

Für das Einsammeln von Abfällen stellt die Stadt Gevelsberg 120 l- und 240 l-Biomüllbehälter sowie 120 l-, 240 l- und 1.100 l-Restmüllbehälter zur Verfügung.

Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Der Eigentümer eines Grundstücks und jeder Abfallbesitzer auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück (z. B.Mieter, Pächter) ist verpflichtet, die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).

Der erstmalige Anschluss (z. B. bei Neubauten) ist beim Steueramt der Stadt zu beantragen. Änderungen bei den Behälterbeständen müssen direkt bei den Technischen Betrieben Gevelsberg beantragt werden.

Die Abfallbeseitigungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr (gewichtsbezogene Gebühr) zusammen. 

Weitere Informationen zu Abfallbeseitigungsgebühren finden Sie hier.

Sperrmüll

Die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg holen an verschiedenen Terminen Sperrgut aus privaten Haushalten kostenlos ab.

Sollten Sie Sperrgut haben, füllen Sie bitte das Formular hier aus und senden es uns zu.

Sie können auch eine Sperrgut-Abfuhr-Karte bei den Technischen Betrieben, im Rathaus an der Bürgerinfo sowie im Bürgerbüro erhalten und diese per Post, Fax oder Mail an die Technischen Betriebe senden.
In jedem Fall wird eine Auflistung der Gegenstände, die abgeholt werden sollen, eine Abholadresse und eine Telefonnummer benötigt. Es werden nur die von Ihnen angegebenen Hausratsgegenstände mitgenommen.
Der Abfuhrtag wird Ihnen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Das Sperrgut ist am Abfuhrtag bis 06:30 Uhr, sortiert auf den Gehwegen am Fahrbahnrand der von den Sammelfahrzeugen befahrbaren Straßen, bereitzustellen. Eine Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsfläche und eine vermeidbare Behinderung des Verkehrs muss unterbleiben.

Hinweis:
Sperrige Abfälle im Sinne von § 15 der Satzung Abfallentsorgung in der Stadt Gevelsberg sind Hausratgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter passen, aber von Hand verladen werden können. Schadstoffe (z.B. Altöl, Autobatterien, Farben), haushaltsmüllähnliche oder wieder verwertbare Abfälle, Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Gewerbeabfälle dürfen nicht durch die Sperrgutabfuhr entsorgt werden.

Des Weiteren haben Sie in Gevelsberg die Möglichkeit bei der Firma AHE ( Tel. 02332 / 554818 ) in der Hundeickerstr. 24, Sperrgut selber zu entsorgen.
Elektrogeräte und Sondermüll werden dort kostenlos angenommen, für Sperrgut wird eine PKW-Pauschale berechnet. Wenn Sie das Sperrgut mit Anhänger oder LKW anliefern, wird der Müll gewogen und nach Gewicht abgerechnet.

Altpapier

Die Sammlung und Beförderung von Altpapier erfolgt nach zwei Systemen:

1. Sammlung mit der "Blauen Tonne"
Diese Behälter stehen an den Grundstücken und werden 4-wöchentlich geleert.
Die Abfuhrtage können für die einzelnen Straßen aus dem Abfallkalender entnommen werden.
Bei Bedarf kann der Grundstückseigentümer die Behälter bei den Technischen Betrieben bestellen.

2. Sammlung über Depotcontainer im Stadtgebiet
Diese Container stehen an über 50 frei zugänglichen Stellen im Stadtgebiet.
Jeder Bürger kann hier sein Altpapier entsorgen.