Ausschreibungen
Der Rat der Stadt Gevelsberg hat durch Beschluss vom 22.12.2011 die Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg geändert. Die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben wurden angehoben. Soweit der Auftragswert 150.000 € (netto) bei Bauleistungen bzw. 50.000 € (netto) bei übrigen Leistungen übersteigt, werden nach der Zuschlagserteilung folgende Angaben im Bereich Wirtschaft der Internetseite www.vergabe.nrw.de für die Dauer von 30 Kalendertagen veröffentlicht:
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- gewählte Verfahrensart
- Name und Sitz des Auftragnehmers
Ausschreibung der Stadt Gevelsberg
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