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Denkmalpflegemaßnahmen - Zuschüsse

Bezuschussung von kleineren Denkmalpflegemaßnahmen an Denkmälern und im Denkmalbereich

Eine eventuelle Bezuschussung erfolgt auf schriftlichen Antrag gemäß den Zuschuss-Richtlinien der Stadt Gevelsberg. Das Antragsformblatt erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde. Voraussetzung für eine eventuelle Bezuschussung ist, dass die Maßnahmen für die ein Zuschuss beantragt werden soll, vor Beginn jeglicher Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden und denkmalgerecht sind:

 

BEZUSCHUSSUNG VON KLEINEREN, PRIVATEN DENKMALPFLEGEMASSNAHMEN“ 

Auch in diesem Jahr stehen den Eigentümerinnen und Eigentümern von Bau- und Bodendenkmälern wieder Fördermittel für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus den sogenannten Pauschalzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen und den im Haushalt der Stadt Gevelsberg bereitgestellten Denkmalpflegemitteln.
Voraussetzung für die Bezuschussung einer Denkmalpflegemaßnahme ist, dass die Maßnahme vor deren Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurde und dass die Maßnahme anschließend auch denkmalgerecht ausgeführt wird.

Die Maßnahmen für die ggfls. ein Zuschuss gewährt wird, müssen im Jahr 2019 komplett fertig gestellt und abgerechnet werden.

Zuschussanträge und Auskünfte dazu erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer bei den Ansprechpartnerinnen

DIE ZUSCHUSSANTRÄGE UND DIE FÜR DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE
ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN MÜSSEN BIS ZUM

01. AUGUST 2019

BEI DER STADT GEVELSBERG – UNTERE DENKMALBEHÖRDE – EINGEREICHT WERDEN.

Zuständig für die Vergabe der Denkmalpflegemittel ist der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaftsförderung.

 

Richtlinien für die Bezuschussung von Bau- und Bodendenkmälern durch die Stadt Gevelsberg