Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Gevelsberg 2030
Nach der Umgestaltung der Mittelstraße (2003 bis 2008) wie auch der Fertigstellung des Ennepebogens 2014 ist es nun an der Zeit, die Weichen für eine erfolgreiche Innenstadtgestaltung in den nächsten Jahrzehnten zu stellen. Damit wird das Zentrum Gevelsbergs insbesondere für die Herausforderungen, mit denen sich Klein- und Mittelstädte abseits der Ballungsräume verstärkt auseinandersetzen müssen, gewappnet.
Gemeinsam mit dem Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner hat die Stadt Gevelsberg ein „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Gevelsberg Zentrum 2030“ (IEHK) erarbeitet. Es stellt die Grundlage für die Weiterentwicklung des Gevelsberger Zentrums bis mindestens zum Jahr 2030 dar und ist die Voraussetzung für die Förderung mit Mitteln der Stadterneuerung vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen. Die Erarbeitung dieses Konzeptes ist Mitte des Jahres 2017 gestartet und nach diversen Experten- und Perspektiven- und Konzeptworkshops wie auch Bürgerinformationsveranstaltungen konnte das Konzept entwickelt werden. Anfang des Jahres 2019 wurde das fertige IEHK 2019 vom Rat beschlossen.
Auf Basis des IEHK konnten mit Bescheid vom 18.09.2019 3,1 Mio. € Fördermittel der Stadterneuerung vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen für die Umgestaltung des Vendomer Platzes und den vertieften planerischen Einstieg in die Umsetzung der verschiedenen weiteren Maßnahmen des IEHK eingeworben werden. Mit dem Bescheid vom 18. September 2019 wurde insgesamt ein Volumen von ca. 35 Mio. € als grundsätzlich förderfähige Kosten zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen wie
- Umbau Rupprechthaus
- Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Innenstadt
- Fassadenprogramm
- Verfügungsfonds
- Neugestaltung Fußgängerzone
- Neugestaltung Stadtgarten
- Neugestaltung Weststraßenparkplatz
- Ergänzende Wegemaßnahmen zwischen Hauptbahnhof und Wasserstraße
- Lebendiges Dorf – Entree zum Dorf
- Grünewaldpark
anerkannt.
Die verschiedenen Maßnahmen sollen in einem Zeitrahmen von fünf bis zehn Jahren nach und nach umgesetzt werden.
Entwurfsplanung Vendômer Platz
Durch den Umbau der Kaufland Immobilie gewinnt der Vendômer Platz an städtebaulicher Bedeutung. Derzeit verfügte der Platz nur über eine unzureichende Aufenthaltsqualität. Er wird seiner Funktion als zentraler innerstädtischer Platz nicht gerecht. Zudem ist der Vendômer Platz nur unzureichend in das innerstädtische Gesamtgefüge eingebunden. Auch die Anbindung des Rathauses wird aufgrund der stark trennenden Gestaltung der Rathausplatte der Funktion eines offenen, bürgerorientierten Dienstleistungsgebäudes nicht gerecht. Die aus dem IEHK entwickelte Planung zum Vendômer Platz schreibt diesem innerstädtischen Raum eine neue zentrale Verteilerfunktion zu, der über eine attraktive Gestaltung eine einfache Orientierung ermöglicht und gleichzeitig Raum für größere Veranstaltungen und unterschiedlichste Nutzeranforderungen bietet.
Von der Wittener Straße wird der Höhenunterschied zwischen Straße und Platzfläche über eine attraktiv gestaltete raumgreifende Freitreppe mit größeren Sitzstufen und einem integrierten Wasserspiel überwunden. Die Treppe weitet sich in Richtung Süden auf und wird durch drei größere Podeste unterbrochen, die in einer barrierefreien Rampe auslaufen. Der Platz wird durchgehend mit einem einheitlichen Pflaster versehen und in Richtung Rathaus erweitert, so dass die Platzfläche bis zum neuen umgestalteten Zugang des Rathauses reicht. Ein neues Beleuchtungskonzept der Rathausplatte und deutlich weniger Einbauten werden für einen aufgeräumten offenen Gesamteindruck sorgen.
Erarbeitungsprozess
Die Erarbeitung des Konzeptes ist Mitte des Jahres 2017 gestartet und konnte nach mehreren Expertenworkshops sowie Beteiligungen mit lokalen Akteuren entwickelt werden. Nach einer Vorstellung des Ablaufs im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Anfang Juli 2017 und einer Abstimmung seiner Inhalte mit der Bezirksregierung Arnsberg, fanden im August und September 2017 fünf Gespräche zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen mit ca. 100 Meinungsträgern und Meinungsträgerinnen aus Gevelsberg statt. Die Anregungen fanden Eingang in einen Perspektiven-Workshop, der Ende November 2017 durchgeführt wurde. Dabei wurden mit den Meinungsträgern Zielvorstellungen, Handlungsbedarfe und Perspektiven für das Gevelsberger Zentrum formuliert.
Die Präsentationen der Stadt Gevelsberg sowie des Planungsbüros ASS zum Perspektivworkshop finden Sie hier:
Bei der Bürgerbeteiligungs- und -informationsveranstaltung Ende Januar 2018 konnten die ersten Ergebnisse vorgestellt
werden:
Im Konzept- und Maßnahmen-Workshop (Oktober 2018) wurden die aus den vorangegangenen Beteiligungen resultierenden Konzepte für (bauliche) Maßnahmen vorgestellt und diskutiert. Die abschließenden Erkenntnisse sowie Maßnahmen, welche Teil des Förderantrages zur Städtebauförderung sein werden, wurden allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern am 3.12.2018 in einer Bürgerveranstaltung im Ratssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, vorgestellt und anschließend mit ihnen diskutiert.
Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum
Zur Attraktivierung der Innenstadt hat die Stadt Gevelsberg neben der Aufwertung von öffentlichen Flächen unter Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln auch Gelder zur Förderung von privaten Häuserfassaden, Dächern und Freiflächen bereitgestellt. Bis zum Jahr 2025 stehen jährliche Fördermittel für Privateigentümer in Höhe von 87.500 € zur Verfügung.
Zur Ausarbeitung des Fassadenprogramm wurde zunächst durch die Stadtverwaltung mit Unterstützung des Büros ASS ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung aus Düsseldorf eine umfangreiche Ersterfassung des gesamten Gebäudebestandes im Gevelsberger Zentrum durchgeführt, welche bereits erste Aufwertungsvorschläge für alle erfassten Objekte gibt sowie ein Geltungsbereich des Fassadenprogramms festgelegt.
Private Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie den vom Rat der Stadt Gevelsberg beschlossenen Gestaltungsleitlinien entsprechen.
Die Höhe der Fördermittel sowie die Abwicklung der Förderung ist der Förderrichtlinie zum Fassadenprogramm Gevelsberg Zentrum zu entnehmen. Förderanträge sind schriftlich bei der Stadt Gevelsberg unter Verwendung des Antrages auf Gewährung eines Zuschusses nach den Richtlinien der Stadt Gevelsberg über die Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung und des Wohnumfeldes in der Innenstadt zu beantragen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Planung, Bauverwaltung, Umwelt des Fachbereiches 3 gerne zur Verfügung:
Verfügungsfonds Gevelsberg Zentrum
Ziel des Verfügungsfonds ist die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtumbauprozess. Dies soll die Stärkung der Einkaufs-, Freizeit- und Aufenthaltsfunktion sowie des Wohnumfeldes des Gevelsberger Zentrums unterstützen. Im Rahmen der Zuwendung ist eine Unterstützung von nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen möglich, die
- einen inhaltlichen Bezug zur Stabilisierung, Erneuerung, Verbesserung und Vitalisierung des Zentrums haben,
- einen Nutzten für die Allgemeinheit erwarten lassen und
- das Miteinander und das Engagement von Einzelpersonen, Gruppen/Vereinen und anderen Akteuren fördern und stärken, sowie die Kooperation untereinander und die privat-öffentliche Zusammenarbeit verbessern.
Der Zuschuss der Kommune Beträgt 50 %. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung der Maßnahmen im Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes, städtebauliches Entwicklungskonzept Gevelsberg Zentrum erfolgt
Dabei ist sowohl die Förderung von investiven, investitionsvorbereitenden sowie nicht-investiven Maßnahmen möglich. Einen genauen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen kann den Richtlinien der Stadt Gevelsberg über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Zentrum von Gevelsberg entnommen werden.
Fördergegenstände sind z. B.
Investiv:
- Bepflanzung, Begrünung, Ausstattung und weitere Gestaltung öffentlich zugänglicher Räume
- Beleuchtung als Inszenierung (auch Saisonal, z. B. Weihnachtsbaumbeleuchtung)
- Sitzgelegenheiten und Verweilmöglichkeiten
- Kunst im öffentlichen Raum
- Zwischennutzung von Baulücken
- Veranstaltungsequipment, mobile Bühnen, Wetterschutzzelte und Stände für nicht gewerblich-kommerzielle Zwecke
- Der gestalterische Mehraufwand für eine abgestimmte, werbefreie Möblierung der Außengastronomie
- Etc.
Nicht Investive Maßnahmen:
- Stadtfeste, Mitmachaktionen, Veranstaltungen und Märkte aller Art zur Frequenzsteigerung
- Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit im Quartier
- Qualifizierungsmaßnahmen für Händler, Dienstleister und Gastronomen
- Imagekampagnen
- Etc.
Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Planung, Bauverwaltung, Umwelt des Fachbereiches 3 gerne zur Verfügung:
Umgestaltung Fußgängerzone und Stadtgarten
Die Planungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone und des Stadtgartens haben begonnen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Gevelsberg Zentrum 2030 wurde u.a. die Umgestaltung der Fußgängerzone und des Stadtgartens beschlossen. Hierzu erfolgt in der 2. Jahreshälfte 2023 die Durchführung eines Planungswettbewerbes. Ziel ist die funktionelle und gestalterische Aufwertung der Fußgängerzone und des Stadtgartens.
Um im Vorfeld auch die Anregungen und Wünsche der Gevelsberger Bürgerinnen und Bürger zu erfragen, führt die Stadtverwaltung sowohl eine Onlinebeteiligung als auch ein Bürgerworkshop als Präsenzveranstaltung durch.
Alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger können an der Onlinebeteiligung bis zum 26.09.2023 teilnehmen. Hierzu folgen Sie bitte folgendem Link: https://www.jetzt-mitmachen.de/gevelsberg/
Zudem erfolgte am 7. September 2023 eine Präsensveranstaltung zu der alle interessierten Bewohnerinnen und Bewohner eingeladen waren. In ca. 2 Stunden wurde unter Begleitung des beauftragten Planungsbüros ISR aus Haan in einem Workshop Anregungen zur Gestaltung der Fußgängerzone und des Stadtgartens gesammelt, die nun - genauso wie die Ergebnisse der Onlinebeteiligung - den im anschließenden Realisierungswettbewerb beteiligten Landschaftsplanungsbüros zur Verfügung gestellt werden.
Bis zum Januar 2024 werden im Zuge eines europaweiten Wettbewerbes maximal 12 Landschaftsplanungsbüros dann Entwürfe für die Fußgängerzone und den Stadtgarten Entwickeln, die im Anschluss im Februar durch ein durch eine Preisgericht bewertet werden. Im Anschluss erfolgt dann eine Ausstellung der Entwürfe für die Öffentlichkeit.