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Hilfe bei Pflegebedürftigkeit


Städtische Pflegeberatung


Jeder kann heute zum Pflegefall werden im Alter, durch Krankheit, Behinderung oder Unfall und manchmal sehr plötzlich. Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit verstärkt sich oftmals derart, dass neue Überlegungen zur angemessenen Hilfe und Betreuung angestellt werden müssen.
Im Seniorenbüro besteht ein Beratungsangebot, das sich speziell auf die Information und Beratung rund um die Pflege ausrichtet. Sie und Ihre Angehörigen finden hier Unterstützung, sich in der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen und Angebote zurecht zu finden.

Bei einer Pflegeberatung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch zu vereinbaren.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 274
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Die Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig?


Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb im höheren Maße Hilfe benötigen. Sie können die körperlichen, kognitiven, psychischen Belastungen oder gesundheitlich bedingte Einschränkungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen. Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer oder voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.


In welchem Umfang die Leistung erbracht wird, richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt wird.

Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Das Pflegezeitgesetz - Hinweise für Angehörige

1. Freistellung bis zu zehn Tagen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, können Sie bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens. Sie haben Anspruch auf Entgeldersatzleistungen, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, welches auf 10 Arbeitstage begrenzt ist. Dieses können Sie bei der Pflegeversicherung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.


2. Pflegezeit von bis zu sechs Monaten
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dies gilt in Betrieben mit mehr als fünfzehn Beschäftigten.
Wer die Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, hat einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.


3. Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz bis zu 24 Monaten
Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch darauf, bis zu 24 Monate Ihre Arbeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, um diese in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Für die Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger, auch in außerhäuslicher Umgebung, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.


Die Pflegeperson
Seit 1. Januar 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson.
Für diese Pflegepersonen zahlt die Pflegeversicherung der zu pflegenden Person Beiträge in die Sozialversicherungen.

Die Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Leistungen der Pflegekasse im Überblick, Stand: 2022 Stadt Gevelsberg
Leistungen der Pflegekasse im Überblick, Stand: 2022
Stadt Gevelsberg

Ambulanter Bereich

Bei der häuslichen Pflege unterscheidet man:

Pflegegeld
Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird an den Betroffenen gezahlt, um ggf. die pflegerische Versorgung auch durch Privatpersonen seiner Wahl selbst zu sichern.

Pflegesachleistung
Wenn der Betroffene sich für Sachleistungen entschieden hat, kann die Pflege nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden.

Kombinationsleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistungen als gekürztes Pflegegeld ausgezahlt.

Sozialstationen in Gevelsberg
Lebenshilfe FAN Sozialstation
In den Weiden 24, Telefonnummer: 02332 914930
Ansprechperson: Frau Gebehenne

Diakoniestation Gevelsberg
Gewerbestraße 5, Telefonnummer: 02332 82545
Ansprechperson: Herr Bäcker
E-Mail: kai.baecker@diakonie-mark-ruhr.de

dreizett Plus
Häusliche Senioren- und Krankenpflege
Hagener Straße 401, Telefonnummer: 02332 5096337
Ansprechperson: Herr Landolfo
E-Mail: info@dreizett-plus.de

Häusliche Krankenpflege in Gevelsberg
Dorotheenhof, Theodorstr. 2, Telefonnummer: 02332 912110
Kirchstr. 35 , Telefonnummer: 02332 9121112
Ansprechperson: Herr Wolf
E-Mail: info@krankenpflege-gevelsberg.de

Kenbi Häusliche Kranken-und Seniorenpflege
Mittelstraße 37, Telefonnummer: 02332 551499
Ansprechperson: Frau Beckmann
E-Mail: gevelsberg@kenbi.de

RC das ambulante Pflegeteam
Hagener Str. 279, Telefonnummer: 02332 5529386
Ansprechperson: Frau Christ
E-Mail: info@pflegeteam-rc.de

SKG – Pflegedienst
Gewerbestraße 15, Telefonnummer: 02332 554244
Ansprechperson: Frau Nogueira
E-Mail: info@skg-pflegedienst.de

Pflegedienst Lindenblatt
Hagener Straße 89, Telefonnummer: 02332 6598781


Entlastungsbetrag
Zur Entlassung der Pflegeperson steht Pflegebedürftigen zusätzlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für alle Pflegegrade pro Monat zu. Dieses Geld ist zweckgebunden und wird nicht an Angehörige ausgezahlt.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Hauswirtschaftliche Leistungen über die Sozialstationen; Betreuung über einen Betreuungsdienst wie z. B. DurchatmEN, Susanne Blüggel Tel. 02332 662619 oder für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, auch für die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.

Häusliche Pflege in der Sozialhilfe
Liegen nach Feststellung des Medizinischen Dienstes die Voraussetzung für einen Pflegegrad nicht vor oder ist der tatsächliche Pflegebedarf höher als die pauschalierte Sachleistung der Pflegekasse, kann unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, Hilfe zur Pflege aus Mitteln der Sozialhilfe gewährt werden.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 265
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 12
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pütter

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 266
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 15
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Voigtmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 268
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 13
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Bruhn

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 267
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 11
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Gernhardt-Kurenbach

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 269
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 14
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Vormann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg



Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend oder noch nicht ausreichend möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612 Euro für max. acht Wochen pro Kalenderjahr. Eine Liste stationärer Pflegeeinrichtungen erhalten Sie beim Seniorenbüro.

Verhinderungspflege
Ist der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden, besteht die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese kann von Angehörigen, Nachbarn, aber auch von professionellen Pflegediensten tage- oder stundenweise erbracht werden. Pflegegeld wird für 6 Wochen hälftig weitergezahlt.

Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege soll dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Nachtpflege wird weder in Gevelsberg noch in der näheren Umgebung angeboten.

24 Stundenpflege
Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie beim Seniorenbüro.

Pflegehilfsmittel
Die Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden unabhängig von dem jeweiligen Pflegegrad leihweise zur Verfügung gestellt. Für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wie z. B. Einmalhandschuhe und Einmalbettschutzunterlagen werden Ausgaben bis zu 40 Euro im Monat übernommen. In der stationären Pflege sind Pflegehilfsmittel von der Pflegeeinrichtung bereitzustellen.

Wohnumfeldverbesserung
Die Wohnumfeldverbesserung wird bis zu einer Höhe von 4.000 Euro gezahlt. Verändert sich die Pflegesituation und der Pflegegrad, können weitere Maßnahmen genehmigt werden.
Für mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung können bis zu 16.000 Euro gezahlt werden.

Wohnberatung für den südlichen EN-Kreis
Die Mitarbeiterinnen beraten über Möglichkeiten, die Wohnung sicherer und bequemer zu gestalten, geeignete Hilfsmittel zu bestellen und über Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung.
Ansprechperson: Frau Patock
Telefonnummer: 02336 990657
E-Mail: wohnberatung@fan-en.de

Stationärer Bereich

Ältere Menschen, die pflegebedürftig sind, die Hilfen im Haushalt benötigen und bei denen ambulante Dienstleistungen nicht ausreichen, um den Verbleib in der eigene Wohnung sicherzustellen, stehen mehrere Einrichtungen zur Verfügung.

Stationäre Einrichtungen in Gevelsberg


Elfriede-Hetzler Seniorenzentrum der AWO
Kampstraße 6, Telefonnummer: 02332 703-0
Ansprechperson: Frau Thiel
E-Mail: sz.gevelsberg@awo-ww.de

Dorf am Hagebölling
Am Hagebölling 1, Telefonnummer: 02332 663-0
Ansprechperson: Frau Huter
E-Mail: info@hagebölling.fliedner.de

Hans-Grünewald-Haus
Haßlinghauser Straße 60, Telefonnummer: 02332 8460422
Ansprechperson: Frau Schönebeck, Telefonnummer: 02332 8460460
E-Mail: SchoenebeckS@esv.de

Maria Frieden Quartier
Hagener Straße 322, Telefonnummer: 02332 6639-0
Ansprechperson: Frau Jurczyk
E-Mail: b.jurczyk@contilia.de

Zentrum für Betreuung und Pflege Vogelsang Gevelsberg
Hagener Straße 367-371, Telefonnummer: 02332 665-0
Ansprechperson: Frau Grünewald
E-Mail: vogelsang@korian.de

DOREAFAMILIE GEVELSBERG
Feldstrasse 40
Standortleitung: Frau Bubert, Telefonnummer: 0151 28098525
E-Mail: El.gevelsberg@doreafamilie.de


Das städtische Seniorenbüro bietet zudem Demenzberatungen an. Hier erhalten Sie nicht nur nützliche Kontakte sowie Informationen, sondern auch Adressen, falls eine ambulant oder stationär betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz in Frage kommt.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg