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11.03.2020

Rathaus-Blog

Wie funktioniert eigentlich die Vergabe von KiTa-Plätzen?! 

„Wir müssen die Vergabe der Plätze in den Kindertagesstätten transparenter gestalten“, setzt sich Michael Pfleging – Fachbereichsleiter Bildung, Jugend und Soziales bei der Gevelsberger Stadtverwaltung – ein Ziel bis zur nächsten Runde in einem Jahr. „Das würde allen Beteiligten helfen, den Eltern, den Kindern, den Leitungen der Einrichtungen und auch den Trägern“, stimmt ihm Manuel Ashauer zu. Dabei ist dem Jugendamtsleiter klar, dass die Stadt bei ihrem Plan auf die Unterstützung genau dieser Beteiligten angewiesen ist. Die Stadtverwaltung selbst ist bei der Vergabe der KiTa-Plätze nur passiver Akteur. Sie kommt dann an den Start, wenn überhaupt keine Betreuungsmöglichkeit für Mädchen und Jungen im Zusammenspiel zwischen Eltern und Einrichtungsleitungen zu finden sind.


Die Vergabe von KiTa-Plätzen ist eigentlich eine private Angelegenheit von Eltern und den Trägern von Kindertagesstätten. Und davon gibt es in Gevelsberg eine Menge. Die beiden großen Kirchen, die Arbeiterwohlfahrt und unterschiedliche Stiftungen, um Vielfalt im Angebot zu erhalten. „Mit den Trägern schließen die Eltern einen privatrechtlichen Vertrag. Das kann man sich rechtlich gesehen wie die Anmeldung zu einem Fitness-Studio vorstellen“, wählt Jugendamtsleiter Ashauer einen bildhaften Vergleich. Nur bei der kommunalen Einrichtung in der Habichtstraße habe die Stadt das Verfahren selbst in der Hand. Die Eltern bewerben sich also im Idealfall bei einer Einrichtung um einen Platz. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Um sicher zu gehen, später nicht mit leeren Händen dazustehen, werden von den Müttern und Vätern gleich drei oder mehr Einrichtungen angefragt. „Wir wissen auch von Fällen, bei denen die Eltern einen Platz bei zehn KiTas angefragt haben. Das ist nicht selten“, so Fachbereichsleiter Michael Pfleging.


Jede einzelne Kindertagesstätte entscheidet nun für sich, welche Mädchen und Jungs sie aufnehmen will. „Die Kriterien dafür sind von Träger zu Träger sehr unterschiedlich“, erklärt Ashauer. Bei einer kirchlichen Einrichtung könnten der Glaube und die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft eine Rolle spielen. Andere Kriterien seien die Nähe der Wohnung der Familie zu der KiTa oder ob bereits ein Geschwisterkind in die Einrichtung geht. Die Stadt ist an dem Auswahlverfahren – obwohl sie außer den Elternbeiträgen die Betreuung bezahlt – in keiner Weise beteiligt.


Festgelegt ist nur der Termin für die Zusagen. Am 15. Januar in diesem Jahr haben die Gevelsberger Einrichtungen die Zusagen für die Plätze ab dem 1. August verschickt. Allerdings keine Absagen. Und das hat einen besonderen Grund. Eine nicht geringe Zahl von Eltern bekommen für ihr Kind mehr als eine Zusage, vielleicht sogar drei oder vier, weil sie sich mehrfach beworben haben.
„Wenn wir Glück haben, dann geben die Eltern, die mehrere Zusagen bekommen haben, der KiTa, für die sie sich entscheiden haben, eine Zusage und allen anderen eine Absage. Leider ist das meist nicht so. Oft melden sie sich gar nicht bei den Einrichtungen, die für sie nicht die erste Wahl sind“, erklärt Michael Pfleging die Praxis. Also muss eine Frist gesetzt werden, um handeln zu können. Eltern, die bis zum 3. Februar keinen Vertrag mit der Einrichtung unterzeichnet haben, bekommen den entsprechenden Platz für ihr Kind nicht länger reserviert, er wird also für andere Kinder frei. Für die nicht besetzten Plätze beginnt dann das sogenannte Nachrückverfahren, das in der Regel wieder zwei Wochen dauert.


Erst, wenn diese letzte Frist verstrichen ist, kommt zum ersten Mal die Gevelsberger Stadtverwaltung ins Spiel. Die Stadt muss dann eine Lösung finden, einen KiTa-Platz suchen oder eine Tagesmutter finden. „Erst nach dem Ende des Nachrückverfahrens“, so der Jugendamtsleiter, „wissen wir als Stadt, wie groß der Bedarf eigentlich ist. Vorher sind aussagekräftige Erkenntnisse nicht möglich.“
Komplizierter macht die Planung noch die Tatsache, dass auch Eltern von auswärts, wenn zum Beispiel Vater oder Mutter nur in Gevelsberg arbeiten, hier einen Platz für ihre Kleinen beanspruchen. „Andererseits gibt es genauso Gevelsberger Eltern, die ihren Nachwuchs in anderen Städten betreuen lassen wollen. Nicht nur weil sie dort arbeiten, sondern zum Beispiel den Waldorf-Kindergarten in Haspe bevorzugen“, so Ashauer. Natürlich gibt es auch im Nachrückverfahren wieder Doppelvergaben.


Der Leiter des Gevelsberger Jugendamtes rät den Eltern genau zu überlegen, wie sie die ersten Jahre als Familie gestalten wollen. Wie lange zum Beispiel die Elternteilzeit in Anspruch genommen werden soll. Bis zu 14 Monaten ist es möglich, sein Kind ins Leben zu begleiten. Ob es am Anfang des Lebens unbedingt der Platz in einer Kindertagestätte sein muss, „oder die Betreuung zum Beispiel bei einer Tagesmutter. Die Tagesmutter betreut drei Kinder gegenüber einem Kindergarten mit 50 Mädchen und Jungen.“


Wer eine Bedarfsanzeige für eine Kinderbetreuung beantragen möchte, der kann das per E-Mail unter der Adresse kitaogs@stadtgevelsberg.de oder über das entsprechende Formular tun.