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21.02.2020

Attraktive Förderung und Steuervorteile bei energetischer Sanierung

Das Klimapaket der Bundesregierung unterstützt Hauseigentümer bei der Sanierung umfangreich.

Kurz vor Ende des letzten Jahres war es soweit. Der Bundesrat hat das überarbeitete Klimapaket verabschiedet. Damit einher gehen weitreichende Änderungen für Hausbesitzer. Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden zukünftig steigen und gleichzeitig sinken diese Kosten für gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. „Konkret bedeutet das, dass sich bei Gas- oder Öl-Heizungen die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis ab 2021 deutlich erhöhen werden“, so Matthias Sprenger, Umweltbauftragter der Stadt Gevelsberg. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter Heizöl beträgt der Zuschlag bis 2025 insgesamt rund 1.800 Euro. Weitere Preissteigerungen sind angekündigt.

Diese Mehrkosten können aber vermieden werden, wenn das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt wird oder die Beheizung durch erneuerbare Energien unterstützt wird. Damit diese Investitionsentscheidung leichter gefällt werden kann, wurde in Berlin die staatliche Förderung außergewöhnlich aufgestockt. Im günstigsten Fall, beim Umstieg auf eine Heizung mit regenerativer Energie, kann es für den Austausch der Heizung eine Förderung von 45% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben. Joachim Decker von der EnergieAgentur.NRW ergänzt: „Verbesserte Förderung gibt es seit neuestem auch für die Dämmung Ihres Hauses. Denn oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch zu reduzieren, bevor über neue Technik im Heizungskeller nachgedacht wird: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank fließen.“

Auch neu ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Private Eigentümer, die jetzt Ihre Heizungsanlage erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen, ihr Haus dämmen oder energieeffiziente Fenster einsetzen lassen, können 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Matthias Sprenger aus Gevelsberg weiter: „Sanierungsentscheidungen müssen jetzt aber nicht übers Knie gebrochen werden. Die Regelung gilt sicher bis 2029.“ Damit die richtige Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, rät Sprenger zu einer individuellen Energieberatung. Auch diese Kosten können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Die Stadt Gevelsberg ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Weitere Infos unter www.alt-bau-neu.de/gevelsberg. Hier finden Sie auch das Förder-Navi mit detaillierten Informationen zu den neuen attraktiven Förderkonditionen.