Sprungziele
Seiteninhalt

Dienstleistungssuche

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Personenstand

Für die Feststellung des Personenstandes sind in Deutschland die Standesämter zuständig.

Zum Personenstand einer Person gehören

  • Ort und Zeit der Geburt,
  • Abstammung,
  • Bestand einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
  • Ort und Zeit des Todes

Im weiteren Sinn zählen zum Personenstand alle Angaben, die zur Person in ein Personenstandsregister aufgenommen werden.