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Eigentumswechsel

Änderungen von Eigentumsverhältnissen beim Grundbesitz müssen dem Steueramt mitgeteilt werden.

Für die Umschreibung der Grundbesitzabgaben benötigt das Steueramt folgende Angaben:

- Grundstück (Straße und Hausnummer oder Objektnummer)
- Name und Anschrift des Veräußerers
- Name und Anschrift des Erwerbers
- Datum des vertraglichen Übergangs