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29.09.2022

Überprüfung Fördermittel Straßenausbaubeiträge

Forderung der Stadt Gevelsberg beim Ministerium zeigt Erfolg

Durch das Ministerium für Heimat, kommunales, Bau und Gleichstellung wurde zum 3. April 2020 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen“ erlassen. Diese sieht verkürzt vor, dass Anlieger von Gemeindestraßen durch eine zusätzliche Landesförderung von Straßenausbaubeiträgen befreit werden.
Voraussetzung dieser Förderung ist jedoch, dass die Straßenausbaumaßnahme nicht vor dem 01. Januar 2018 beschlossen wurden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Da in der Regel über den erneuten Ausbau von Gemeindestraßen kein Ratsbeschluss gefasst wird, wurde zusätzlich geregelt, dass die Maßnahme erstmals im Haushalt der Kommunen im Jahr 2018 auftauchen darf.

Diese Regelung führt zu einer gewissen Unschärfe, da ein Darstellen der Maßnahme im kommunalen Haushalt nicht gleichzusetzen ist mit einem tatsächlichen Baubeginn. Diese Unschärfe führte in Gevelsberg dazu, dass bei drei nahezu zeitgleich durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen (Berchemallee, Breitefelder Straße, Brüderstraße) für zwei Maßnahmen (Berchemallee, Breitenfelder Straße) eine 100% Förderung der Anliegerbeiträge durch das Land bewilligt wurde, da diese Baumaßnahmen erstmals im Haushaltsplan 2018 der Stadt aufgeführt waren. Für die Ausbaumaßnahme in der Brüderstraße, bei der Bodenuntersuchungen zur Ermittlung der Planungsgrundlagen bereits im Haushalt 2017 veranschlagt waren, wurde eine Förderung aufgrund der Vorgaben in den Förderrichtlinien von der Bewilligungsbehörde zunächst kritisch gewertet, so dass durch die Stadtverwaltung die Gefahr gesehen wurde, dass eine Förderung für die Brüderstraße abschlägig beschieden werden könnte.

Nachdem die Stadt Gevelsberg auf die Problematik beim Städte- und Gemeindebund sowie beim Ministerium aufmerksam gemacht hat, liegt zwischenzeitlich (seit dem 30. August 2022) auch für die Brüderstraße ein positiver Förderbescheid zur 100% Förderung der Anliegeranteile vor. Herr Bürgermeister Jacobi zeigt sich sehr erfreut darüber, dass es durch eine einheitliche Förderung aller drei Straßenausbaumaßnahmen zu keiner Ungleichbehandlung von Anliegern kommt.